Das Gericht ist als öffentliches Gebäude für jeden frei zugänglich. Aus Sicherheitsgründen findet jedoch beim Betreten des Gebäudes eine ständige Personen- und Gepäckkontrolle statt.

Alle Besucher werden - ähnlich wie an Flughäfen - einer Kontrolle auf Waffen und ähnliches (Messer, Reizsprays, Elektroschocker, Schlagstöcke, Schlagringe und sonstige auch zu Selbstverteidigungszwecken mitgeführte Gegenstände) unterzogen. Diese dürfen nicht mit in das Gerichtsgebäude genommen werden und sind unaufgefordert an der Information abzugeben. Beim Verlassen des Gebäudes erhalten Sie die abgegebenen Gegenstände zurück.

Für die mit einer Personen- und Gepäckkontrolle verbundenen unvermeidlichen Unannehmlichkeiten, insbesondere Wartezeiten an den Kontrollpunkten, bitten wir um Verständnis. Wir sind sicher, dass diese Maßnahmen, die an immer mehr Gerichten im Bundesgebiet durchgeführt werden, einen wichtigen Beitrag zur Erhöhung auch Ihrer Sicherheit im Gebäude leisten.

Sie werden gebeten, Ihre Ankunft bei Gericht zeitlich so zu gestalten, dass Sie trotz dieser Verzögerung rechtzeitig zum Termin erscheinen.