Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass Kirchenaustritte nicht online über eine Internetseite erfolgen können. Ein Kirchenaustritt kann nur mündlich im Amtsgericht oder bei einem Notar oder einer Notarin erfolgen.

 

Zahlungen, die an einen Internetdienstanbieter geleistet werden, ersetzen nicht die Gebühren, die beim Amtsgericht oder bei einem Notar oder einer Notarin erhoben werden.