
Sehr geehrte Besucherin, sehr geehrter Besucher,
Zum Schutze aller gelten am Amtsgericht Rahden folgende von den Besucherinnen und Besuchern zu beachtende Schutzmaßnahmen:
- Masken: Es wird dringend empfohlen, (mindestens) eine medizinische Maske zu tragen! Da sie einen wesentlich besseren Schutz bietet, werden Sie gebeten, eine FFP2-Maske zu verwenden. In den Sitzungssälen können die Vorsitzenden Richterinnen und Richter abweichende Anordnungen treffen.
- Abstand: Bitte halten Sie einen Mindestabstand von 1,50 Metern zu anderen Personen ein.
- Hygiene: Bitte achten Sie auf Handhygiene. Im Gebäude stehen Desinfektionsmittel bereit.
- Zutritt: Der Zutritt zum Gebäude mit Symptomen einer Corona-Infektion kann verweigert werden. Regelungen hierzu trifft im Einzelfall die Gerichtsleitung, bei Ladungen zu Terminen in Abstimmung mit der Vorsitzenden Richterin bzw. dem Vorsitzenden Richter.
Die aktuell geltenden Regelungen zur Isolation und Quarantäne für Infizierte und Kontaktpersonen sowie entsprechende Anordnungen des Gesundheitsamtes sind strikt zu beachten und dem Gericht mitzuteilen.
- Öffentlichkeit: Die öffentlichen Sitzungen bleiben weiterhin zugänglich. Es können jedoch nur deutlich weniger Zuschauerinnen und Zuschauer in die Säle eingelassen werden, um die Mindestabstände zu wahren.
- Persönliche Termine: Bitte regeln Sie Ihr Anliegen möglichst schriftlich (Post, Telefax, Hausbriefkasten). Müssen Sie zwingend persönlich erscheinen, vereinbaren Sie bitte vorab einen Termin.
Bitte beachten Sie darüber hinaus die Hinweisschilder, Aushänge und Abstandsmarkierungen im Gebäude.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Rahden, 01.06.2022
Der Direktor des Amtsgerichts