Aktuell häufen sich Fälle von gefälschten Rechnungen bzw. Zahlungsaufforderungen im Zusammenhang mit Eintragungen im Handelsregister. 

Die gefälschten Rechnungen erwecken den Anschein, dass diese von einer öffentlichen Stelle versandt wurden. So weisen diese als Absender beispielsweise „Amtsgericht (Name des Gerichts)“, „Handels- und Gewerberegister“, „RegisterPortal“, „Deutsches Register Industrie-/ und gewerblicher Veröffentlichungen“ oder auch „Industrie & Handelsregister“ auf.

Weiterhin sind die Schriftsätze zum Großteil mit dem Bundesadler versehen. Rechnungen die von den Behörden der Justiz NRW ausgestellt werden, enthalten hingegen grundsätzlich nur das Landeswappen des Landes Nordrhein-Westfalen.

Bitte beachten Sie, dass das Landeswappen allein kein Garant für die Richtigkeit einer Rechnung ist!

Ein weiterer Anhaltspunkt für das Vorliegen einer gefälschten Kostenrechnung ist gegeben, wenn der Name des Absenders und des angegebenen Zahlungsempfängers offensichtlich voneinander abweichen. Zahlungen für Registereintragung sind ausschließlich auf die Konten der Zentralen Zahlstelle Justiz mit Sitz beim Oberlandesgericht Hamm zu leisten. Die entsprechenden Konten werden ausnahmslos bei der Deutschen Bundesbank geführt.

Die Zentrale Zahlstelle Justiz ist jedoch nie Aussteller der Rechnungen, sondern lediglich mit der zwangsweisen Beitreibung von nicht fristgerecht beglichenen Kostenforderungen befasst. Sollten Sie eine Kostenrechnung mit dem Absender ZZJ erhalten, handelt es sich auch hierbei um einen Anhaltspunkt für eine Fälschung.

Bitte überprüfen Sie vor einer Zahlung die Rechnung! Vergleichen Sie das darin angegeben Aktenzeichen mit der bisher erfolgten Korrespondenz (Eintragungsbekanntmachungen etc.) des Amtsgerichts.

Für eventuelle Rückfragen verwenden Sie bitte nicht die in der Rechnung bzw. Zahlungsaufforderung angegebene Telefonnummer, sondern die Telefonnummer, die in den zuvor vom Amtsgericht übersandten Schreiben angegeben wurde (im Briefkopf des Amtsgerichts oben rechts). Ferner wird davon abgeraten, die angegebenen E-Mail-Adressen zu kontaktieren.

Warnung vor Betrug mit gefälschten Gerichtsvollzieher-Zahlungsaufforderungen

Im Rahmen der Betrugsmasche werden potenzielle Betrugsopfer durch ein täuschend echt anmutendes Schreiben dazu aufgefordert, Zahlung an einen Gerichtsvollzieher zu leisten. In den Schreiben wird der Briefkopf von tatsächlich existierenden Gerichtsvollziehern verwendet. Es wird behauptet, dass der Gerichtsvollzieher mit der Vollstreckung einer Forderung beauftragt worden sei. Ferner wird ein angeblich offener Zahlbetrag angegeben. Die angeschriebenen Personen werden aufgefordert, Zahlung auf ein Konto des angeblichen Gerichtsvollziehers zu leisten, um weitere Maßnahmen der Zwangsvollstreckung abzuwenden.

Die betrügerischen Schreiben sind von echten Schreiben eines Gerichtsvollziehers auf den ersten Blick nicht zu unterscheiden. Wie können Sie also trotzdem prüfen, ob es sich um ein echtes oder gefälschtes Schreiben eines Gerichtsvollziehers handelt? In den gefälschten Schreiben wird häufig angeboten, dass die angeschriebene Person über WhatsApp mit dem angeblichen Gerichtsvollzieher in Kontakt treten kann. Hiesige Gerichtsvollzieher nutzen WhatsApp oder andere Messengerdienste nicht zur Kommunikation mit Ihnen.

Ein Gerichtsvollzieher wird Sie immer darüber informieren, in wessen Auftrag er tätig ist. Außerdem wird er Ihnen benennen, aufgrund welchen Vollstreckungstitels er gegen Sie vollstreckt. Kennen Sie weder den angeblichen Gläubiger noch den in einem Schreiben genannten Vollstreckungstitel sollten Sie wachsam sein. Die Zuständigkeit der Gerichtsvollzieher richtet sich nach dem Wohnsitz des jeweiligen Schuldners. Ein Gerichtsvollzieher des Amtsgerichts Rahden wird außerhalb des Bezirks in aller Regel nicht zuständig sein. Wer für Ihren Wohnsitz zuständig ist, können Sie über die Online-Gerichtsvollzieherdatenbank der Justiz NRW prüfen. Gleichen Sie die auf dem Schreiben angegebenen Kontaktdaten und Öffnungszeiten des angeblichen Gerichtsvollziehers mit den Kontaktdaten des für Ihren Bezirk zuständigen Gerichtsvollziehers in der Gerichtsvollzieherdatenbank ab. Spätestens bei Ausführung der Überweisung an den vermeintlichen Gerichtsvollzieher müsste ein Warnhinweis Ihrer Bank erscheinen, dass der Name des Geldempfängers vom Namen des Kontoinhabers abweicht.